In der äusseren Lorzenallmend zwischen der Steinhauserstrasse im Norden, der alten Lorze im Osten, der Chamerstrasse im Süden und der Stadtgrenze bzw. dem Gebiet Sumpf im Westen, soll dereinst
ein neues, vielseitiges Stadtquartier mit mehreren Tausend neuen Einwohnern und mehreren Tausend neuen Arbeitsplätzen aber auch mit Läden, Freizeiteinrichtungen, Grünräumen, Quartierplätzen und
vielleicht gar einer Schule entstehen. Bis es soweit ist und auch die Felder zwischen Etter und WWZ überbaut sind, sind viele Planungsschritte, Entscheidungen und Abstimmungen nötig:
- Im Jahr 2017 wurde der
Quartiergestaltungsplan "äussere Lorzenallmend" vom Stadtrat festgesetzt. Darin wurden die beabsichtigten Baufelder und Bebauungsformen
(Hochhäuser auf Sockelgeschossen), die Nutzungsarten (Wohnen, Arbeiten, Bildung/Kultur/Freizeit), die Erschliessung (z.B. neue Chollerstrasse zwischen Chamer- und Steinhauserstrasse) sowie die
beabsichtigten Freiräume (z.B. Quartierplatz, Lorzenpark) definiert. Dieser Plan ist ein behördenverbindlicher Richtplan. Das heisst, dass sich die Behörden bei ihrer weiteren Planung (sog.
Nutzungsplanung) daran zu richten haben. Den Plan und weitere Unterlagen dazu gibt es
hier.
- Im Jahr 2019 wurde durch die Stadt Zug zusammen mit den Grundeigentümern (u.a. Korporation Zug) ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die
neue Chollerstrasse erarbeitet. Darin wird ebenfalls behördenverbindlich festgelegt, wie die künftige Erschliessung (neue, verkehrsberuhigte Chollerstrasse, aber auch neue bzw.
ausgebaute Velo- und Fusswege) funktionieren und aussehen soll.
- Es folgt nun ein Strassen- und Baulinienplan für das ganze Gebiet "äussere Lorzenallmend". In diesem Plan werden die Strassenräume grund-eigentümerverbindlich abgesteckt. Das
heisst, es wird konkret definiert, wo die Erschliessung (insbesonders neue Chollerstrasse aber auch Plätze und Velo- und Fusswege) zu liegen kommt. Im Umkehrschluss werden mit diesem Plan auch
die Baufelder abgesteckt, in denen künftig gebaut werden darf. Dieser Strassen- und Baulinienplan soll im Jahr 2021 erarbeitet und festgesetzt werden. Es ist eine öffentliche Mitwirkung
vorgesehen, wo wir uns alle ebenfalls einbringen können. Nach Festsetzung dieses Strassen- und Baulinienplans dürfte dann bald einmal das Baugesuch für die neue Chollerstrasse eingereicht werden.
- Danach folgen etappiert die verschiedenen Bebauungspläne. Mit diesen grundeigentümerverbindlichen Sondernutzungsplänen wird pro Baufeld konkret vorgegeben, wie ein jedes Baufeld
überbaut und genutzt werden darf (Gebäudevolumen und -gestaltung, Umgebung, Erschliessung, Nutzung). Ein jeder Bebauungsplan hat sich am bereits sehr detaillierten Quartiergestaltungsplan zu
richten und muss den Strassen- und Baulinienplan einhalten. Auch muss pro Bebauungsplan noch ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden, dessen Resultat ein sogenanntes Richtprojekt sein wird.
Die ersten Grundeigentümer sind bereits daran, mit der Stadt den Bebauungsplan für ihr Baufeld auszuarbeiten. Eine Mitwirkung der Öffentlichkeit ist dabei vorgesehen (1. öffentliche Auflage des
ersten Bebauungsplans ca. Sommer 2022). Mit der Festsetzung der ersten Bebauungspläne ist frühestens Ende 2022 zu rechnen. Die weiteren folgen dann kontinuierlich.
- Gebaut werden darf in einem Baufeld erst nach Festsetzung des entsprechenden Bebauungsplans und Erteilung der Baubewilligung. Mit der Baubewilligung der ersten Bauetappe und somit
mit dem Baustart in der äusseren Lorzenallmend ist nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2023 zu rechnen. Bis das Gebiet dann komplett überbaut ist, kann es durchaus bis ins Jahr 2030 oder noch
länger dauern.
Wir vom Quartierverein sind mit den Stadtbehörden in Kontakt und setzen uns dafür ein, dass das neue Stadtviertel optimal in unser bestehendes Quartier eingebunden wird. Es soll die Chance
genutzt werden, mit der äusseren Lorzenallmend ein attraktives und belebtes Quartier Lorzen zu schaffen, das auch den Quartierbewohnern der Wohngebiete Lorzen, Rank, Riedpark, Riedmatt,
Ammannsmatt sowie den Gewerbebetrieben im Choller dient. Die äussere Lorzenallmend soll nicht bloss eine monotone, abgekapselte Hochhausstadt am äussersten Stadtrand werden, sondern soll das
bestehende Quartier Lorzen ergänzen. Wir wünschen uns ein belebtes Quartierzentrum mit Aufenthaltsqualität, mit Wohnungen für Singles, Paare und Familien, mit lokalem Gewerbe, einem Cafe und
Läden zur Quartierversorgung (insb. Lebensmittel, Apotheke), mit Freizeitangeboten und Erholungsorten für Jung und Alt.
Dazu auch das
Interview mit Harry Klein, Stadtplaner Zug, auf Zentralplus vom 16.8.2021.