Äussere Lorzenallmend

In der äusseren Lorzenallmend zwischen der Steinhauserstrasse im Norden, der alten Lorze im Osten, der Chamerstrasse im Süden und der Stadtgrenze bzw. dem Gebiet Sumpf im Westen, soll dereinst ein neues, vielseitiges Stadtquartier mit ca. 2'000 bis 2'500 neuen Einwohnern und ca. 3'000 bis 3'500 neuen Arbeitsplätzen aber auch mit Läden, Freizeiteinrichtungen, Grünräumen, Quartierplätzen und gar einem eigenen Quartierschulhaus entstehen (1,5 Züger-Primarschulhaus mit Kindergärten, Freizeitbetreuung und Turnhalle). Bis es soweit ist und auch die Felder zwischen Etter und WWZ überbaut sind, sind viele Planungsschritte, Entscheidungen und Abstimmungen nötig:
  • Im Jahr 2017 wurde der  Quartiergestaltungsplan "äussere Lorzenallmend" vom Stadtrat festgesetzt. Darin wurden die beabsichtigten Baufelder und Bebauungsformen (Hochhäuser auf Sockelgeschossen), die Nutzungsarten (Wohnen, Arbeiten, Bildung/Kultur/Freizeit), die Erschliessung (z.B. neue Chollerstrasse zwischen Chamer- und Steinhauserstrasse) sowie die beabsichtigten Freiräume (z.B. Quartierplatz, Lorzenpark) definiert. Dieser Plan ist ein behördenverbindlicher Richtplan. Das heisst, dass sich die Behörden bei ihrer weiteren Planung (sog. Nutzungsplanung) daran zu richten haben. Den Plan und weitere Unterlagen dazu gibt es hier.
  • Im Jahr 2019 wurde durch die Stadt Zug zusammen mit den Grundeigentümern (u.a. Korporation Zug) ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die neue Chollerstrasse erarbeitet. Darin wird ebenfalls behördenverbindlich festgelegt, wie die künftige Erschliessung (neue, verkehrsberuhigte Chollerstrasse, aber auch neue bzw. ausgebaute Velo- und Fusswege) funktionieren und aussehen soll.
  • Es folgt nun ca. im Jahr 2024 ein Strassen- und Baulinienplan für das ganze Gebiet "äussere Lorzenallmend" (zusammen mit den ersten Bebauungsplänen). In diesem Plan werden die Strassenräume grundeigentümerverbindlich abgesteckt. Das heisst, es wird konkret definiert, wo die Erschliessung (insbesondere neue Chollerstrasse aber auch Plätze und Velo- und Fusswege) zu liegen kommt. Im Umkehrschluss werden mit diesem Plan auch die Baufelder abgesteckt, in denen künftig  gebaut werden darf. Dieser Strassen- und Baulinienplan soll ca. bis im Jahr 2024 erarbeitet und festgesetzt werden. Es ist eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen, wo wir uns alle ebenfalls einbringen können. Nach Festsetzung dieses Strassen- und Baulinienplans dürfte dann bald einmal das Baugesuch für die neue Chollerstrasse eingereicht werden. Nach Vorliegen der Baubewilligung für die neue Chollerstrasse soll diese dann als Ganzes noch vor den Überbauungen realisiert werden (Baustart Strasse ca. 2025/26).
  • Danach folgen etappiert die verschiedenen Bebauungspläne. Mit diesen grundeigentümerverbindlichen Sondernutzungsplänen wird pro Baufeld konkret vorgegeben, wie ein jedes Baufeld überbaut und genutzt werden darf (Gebäudevolumen und -gestaltung, Umgebung, Erschliessung, Nutzung). Ein jeder Bebauungsplan hat sich am bereits sehr detaillierten Quartiergestaltungsplan zu richten und muss den Strassen- und Baulinienplan einhalten. Auch muss pro Bebauungsplan noch ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden, dessen Resultat ein sogenanntes Richtprojekt sein wird. Die ersten Grundeigentümer sind bereits daran, mit der Stadt den Bebauungsplan für ihr Baufeld auszuarbeiten. Eine Mitwirkung der Öffentlichkeit ist dabei vorgesehen (1. öffentliche Auflage der ersten Bebauungspläne ca. Sommer 2024). Mit der Festsetzung der ersten Bebauungspläne ist frühestens Ende 2024 zu rechnen. Die weiteren folgen dann kontinuierlich.
  • Gebaut werden darf in einem Baufeld erst nach Festsetzung des entsprechenden Bebauungsplans und Erteilung der Baubewilligung. Mit der Baubewilligung der ersten Bauetappe und somit mit dem Baustart der Überbauungen in der äusseren Lorzenallmend ist nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2025 zu rechnen. Bis das Gebiet dann komplett überbaut ist und auch das neue Schulhaus steht, kann es durchaus bis ins Jahr 2035 oder noch länger dauern.
  • Als Zwischennutzung wurde im  Jahr 2023 eine temporäre Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine befristet bewilligt. Diese Unterkunft (Modulbau) für maximal ca. 400 Bewohnende soll im Sommer 2023 in Betrieb gehen. Vgl. https://www.zentralplus.ch/wohnen-bauen/in-der-zuger-lorzenallmend-sollen-400-gefluechtete-wohnen-2491071/

Wir vom Quartierverein sind mit den Stadtbehörden in Kontakt und setzen uns dafür ein, dass das neue Stadtviertel optimal in unser bestehendes Quartier eingebunden wird. Es soll die Chance genutzt werden, mit der äusseren Lorzenallmend ein attraktives und belebtes Quartier Lorzen zu schaffen, das auch den Quartierbewohnenden der Wohngebiete Lorzen, Rank, Riedpark, Riedmatt, Ammannsmatt sowie den Gewerbebetrieben im Choller dient. Die äussere Lorzenallmend soll nicht bloss eine monotone, abgekapselte Hochhausstadt am äussersten Stadtrand werden, sondern soll unser bestehendes Quartier ergänzen. Wir wünschen uns ein belebtes Quartierzentrum mit Aufenthaltsqualität, mit Wohnungen für Singles, Paare und Familien, mit lokalem Gewerbe, Cafés und Läden zur Quartierversorgung (insb. Lebensmittel, Apotheke), mit Freizeitangeboten und Erholungsorten für Jung und Alt.
Dazu auch das Interview mit Harry Klein, Stadtplaner Zug, auf Zentralplus vom 16.8.2021.