Äussere Lorzenallmend – Neues Stadtquartier in Zug


In der Äusseren Lorzenallmend, eingebettet zwischen der Steinhauserstrasse im Norden, der alten Lorze im Osten, der Chamerstrasse im Süden und der Stadtgrenze bzw. dem Gebiet Sumpf im Westen, wird in den kommenden Jahren ein neues, vielseitiges Stadtquartier entstehen.

Geplant ist ein lebendiges Quartier mit rund 2'000 bis 2'500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie etwa 3'000 bis 3'500 Arbeitsplätzen. Neben Wohn- und Arbeitsräumen sind auch Läden, Freizeiteinrichtungen, Grünräume, Quartierplätze und ein eigenes Quartierschulhaus mit Primarschulen, Kindergärten, Freizeitbetreuung und Turnhalle vorgesehen.

Bis das neue Quartier Wirklichkeit wird und auch die Felder zwischen Etter und WWZ überbaut sind, sind jedoch noch zahlreiche Planungsschritte, Entscheidungen und Abstimmungen erforderlich.


Der Quartiergestaltungsplan «Äussere Lorzenallmend»

Im Jahr 2017 hat der Stadtrat den Quartiergestaltungsplan «Äussere Lorzenallmend» festgesetzt. Dieser Plan bildet die Grundlage für die künftige Quartierentwicklung. Er definiert die Baufelder und Bebauungsformen, darunter Hochhäuser auf Sockelgeschossen, sowie die Nutzungsarten: Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur und Freizeit.

Der Quartiergestaltungsplan regelt zudem die Erschliessung des neuen Stadtquartiers, beispielsweise über die neue Chollerstrasse zwischen Chamerstrasse und Steinhauserstrasse, und legt die Freiräume fest – darunter der Quartierplatz und der Lorzenpark als grüne Begegnungsorte. Der Plan ist ein behördenverbindlicher Richtplan. Das bedeutet: Alle weiteren Planungs- und Nutzungsentscheidungen der Behörden müssen sich daran orientieren.

 Zum Quartiergestaltungsplan und weiteren Unterlagen auf stadtzug.ch


Betriebs- und Gestaltungskonzept für die neue Chollerstrasse

Im Jahr 2019 hat die Stadt Zug gemeinsam mit den Grundeigentümern – darunter die Korporation Zug – ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die neue Chollerstrasse erarbeitet.

Dieses Konzept legt behördenverbindlich fest, wie die künftige Erschliessung des Quartiers Äussere Lorzenallmend gestaltet wird. Vorgesehen ist eine neue, verkehrsberuhigte Chollerstrasse, die das Gebiet optimal anbindet und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität erhöht.

Neben der Strassenführung umfasst das Konzept auch den Ausbau von Velo- und Fusswegen, um eine nachhaltige und sichere Mobilität innerhalb des neuen Stadtquartiers zu fördern. 


Nutzungsplanung für das Gebiet Äussere Lorzenallmend

Auf Basis des behördenverbindlichen Quartiergestaltungsplans sowie weiterer Teilprojekte hat die Stadt Zug in den darauffolgenden Jahren die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung für das Gebiet Äussere Lorzenallmend erarbeitet.

Ziel ist es, das gesamte Gebiet der Äusseren Lorzenallmend einer Bauzone mit speziellen Vorschriften (BsV) zuzuweisen und basierend darauf fünf ordentliche Bebauungspläne (Gebiete A-E) festzusetzen.

Die vom Stadtrat für die 1. Lesung im Grossen Gemeinderat (GGR) verabschiedeten Unterlagen der (Sonder-)Nutzungsplanung für die Äussere Lorzenallmend sind öffentlich einsehbar und können hier abgerufen werden: Zu den Unterlagen auf ratsinfo.stadtzug.ch


Nächste Schritte im Rechtsetzungsverfahren «Äussere Lorzenallmend»

Der Prozess zur Festsetzung der Bauzone mit speziellen Vorschriften (BsV) und der Bebauungspläne für die Äussere Lorzenallmend ist mehrstufig aufgebaut und erstreckt sich über mehrere Jahre. Nach aktuellem Stand (Herbst 2025) ist der folgende Zeitplan vorgesehen:

  • 16. September 2025: Bericht und Antrag zur 1. Lesung durch den Stadtrat
  • 30. September 2025: Beratung durch die Bau- und Planungskommission (BPK)
  • 18. November 2025: 1. Lesung im Grossen Gemeinderat (GGR)
  • Dezember 2025: Bereinigung durch die Abteilung Städtebau und Planung
  • Januar / Februar 2026: 1. Öffentliche Auflage (30 Tage) – Bevölkerung kann sich konstruktiv einbringen und Einwendungen einreichen
  • März / April 2026: Behandlung allfälliger Einwendungen durch die Abteilung Städtebau und Planung
  • Mai 2026: Bericht und Antrag zur 2. Lesung im Stadtrat
  • Juni 2026: Beratung durch die Bau- und Planungskommission (BPK)
  • August 2026: 2. Lesung im GGR (Beschlussfassung)
  • September 2026: Referendumsfrist (30 Tage für die Bevölkerung / Öffentlichkeit)
  • Oktober 2026: 2. Öffentliche Auflage (30 Tage)
  • 2027: Genehmigung durch die Baudirektion bzw. den Regierungsrat (Frist: 90 Tage)

Bedeutung der Bebauungspläne

Die BsV und insbesondere die Bebauungspläne legen grundeigentümerverbindlich fest, wie die Teilgebiete (Gebiete A-E) innerhalb der Äusseren Lorzenallmend überbaut und genutzt werden dürfen – in Bezug auf Gebäudevolumen, Gestaltung, Umgebung, Erschliessung und Nutzung. Sie geben die Bau- und Nutzungsordnung eines jeden Teilgebiets vor. Die künftigen Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie diese Ordnung einhalten.

Die BsV und jeder Bebauungsplan müssen sich nach dem Quartiergestaltungsplan, dem Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Chollerstrasse sowie nach weiteren behördenverbindlichen Grundlagen richten. 


Zeitplan für den Baustart in der Äusseren Lorzenallmend

Mit dem Bau in der Äusseren Lorzenallmend kann erst begonnen werden, nachdem der jeweilige Bebauungsplan rechtskräftig festgesetzt und basierend darauf eine Baubewilligung für das einzelne Bauvorhaben erteilt wurde.

Nach aktuellem Stand ist der Baustart der ersten Bauetappe – und damit auch der Baubeginn der neuen Chollerstrasse – frühestens im Jahr 2027 zu erwarten.

Die vollständige Überbauung des neuen Stadtquartiers mit Wohn- und Arbeitsräumen, Grünflächen, Freizeiteinrichtungen und dem neuen Quartierschulhaus wird sich jedoch über mehrere Jahre erstrecken. Bis das gesamte Gebiet fertiggestellt ist, dürfte es voraussichtlich bis ins Jahr 2035 oder länger dauern.


Temporäre Zwischennutzung: Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine

Als Zwischennutzung wurde im Jahr 2023 in der Äusseren Lorzenallmend eine befristete Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine bewilligt. Die modulare Anlage bietet Platz für bis zu rund 400 Personen und dient als temporäre Wohnlösung, bis das neue Stadtquartier realisiert wird.

Weitere Informationen findest du im Artikel von zentralplus (15.11.2022):

In der Zuger Lorzenallmend werden bald Geflüchtete wohnen


Engagement des Quartiervereins für die Äussere Lorzenallmend

Wir vom Quartierverein stehen in engem Austausch mit den Stadtbehörden, um das neue Quartier bestmöglich in das bestehende Quartiernetz einzubinden. Unser Ziel ist es, die Chance zu nutzen, die Äussere Lorzenallmend zu einem attraktiven, lebendigen und gut vernetzten Quartier zu entwickeln – eines, das nicht nur neuen Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern auch der Bevölkerung der bestehenden Wohngebiete Lorzen, Rank, Riedpark, Riedmatt und Ammannsmatt sowie den Gewerbebetrieben im Choller zugutekommt.

Die Äussere Lorzenallmend soll keine isolierte Hochhaussiedlung am Stadtrand werden, sondern eine Ergänzung unseres bestehenden Quartiers – ein Ort, der Lebensqualität, Begegnung und Vielfalt bietet.

Wir wünschen uns ein belebtes Quartierzentrum mit hoher Aufenthaltsqualität, mit Wohnungen für Singles, Paare und Familien, lokalem Gewerbe, Cafés und Läden für die Nahversorgung (z. B. Lebensmittel, Apotheken) sowie eine moderne Schulinfrastruktur, attraktive Freizeitangebote und Erholungsorte für Jung und Alt.

Unser Lesetipp: Das Interview mit Harry Klein, ehem. Stadtplaner, von zentralplus (16.08.2021)


Bei Fragen zur Planung im Gebiet Äussere Lorzenallmend steht euch Sandro Lang gerne zur Verfügung.